REGATTA - AUSSCHREIBUNG! SCR - SEGELCLUB RUST

Veranstalter: SCR SEGELCLUB RUST


1. Regeln:
Die Regatta unterliegt den Regeln , die in den Wettfahrtregeln Segeln ( WRS ) festgelegt sind.
Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des ÖSV, die allgemeinen Segelanweisungen des ÖSV, die
ergänzenden Segelanweisungen des Segelclubs Rust, diese sind im Clubhaus des SCR ausgehängt
und auf der HP abrufbar. Es gelten die Bestimmungen der Anti Doping Regelungen des WRS und des
Anti Doping Bundesgesetzes. Je nach Gesetzeslage, z.B. Corona Regeln kann es für die
Veranstaltung besondere Bestimmungen geben.

2. Teilnahmeberechtigung und Meldung :
International offen für Ein und Mehrrumpfboote, die den Klassenbestimmungen entsprechen und
Haftpflichtversichert sind. Es gilt das Yardstickregulativ des ÖSV. Die Steuerleute müssen Mitglied
eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des ÖSV oder eines World Sailing anerkannten nationalen
Verbandes sein.
Die Voranmeldung ist online unter - https:/www.segelclub-rust.com/regatta- anmeldung.html oder
auch telefonisch unter 0664 / 4018657 wegen der Vorbereitung, Einkäufe etc. sehr wünschenswert.
Am Tag der Regatta müssen sich aber alle Steuerleute, Skipper im Regattabüro des SCR Ruster Bucht
7, 7071 Rust einfinden und die Anmeldung unterschreiben. Die Registrierung im Clubhaus ist von 8
Uhr bis 9 Uhr möglich, bitte die Haftpflichtversicherungspolizzennr. und ÖSV Mitgliedskarte
bereithalten. Gleich zu bezahlen ist die Meldegebühr von € 25.- pro Boot und € 5.- pro Person für
das Segleressen nach der Siegerehrung.
Steuermannbesprechung : Von 9 Uhr bis 9 Uhr 30 ! Erklärung der Segelanweisungen, anschließend
ablegen ins Startgebiet.

3. Segelanweisungen:
Die Segelanweisungen sind auf der Info – Tafel angeschlagen oder können auf unserer HP
ausgedruckt , oder auf Wunsch ausgehändigt werden, diese enthalten alles, was Ihr über die Regatta
wissen solltet. Achtung, jeweils am Freitag am Abend ca. 19 Uhr vor den Regatten werden im
Clubhaus für alle Einsteiger und Interessenten die Segelanweisungen ausführlich erläutert. Alle Segler
sind dazu eingeladen.

4. Strafsystem: siehe Segelanweisungen.

5. Betreuer Boote: Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet.

6. Funkverkehr: Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen
noch Daten senden oder empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.

7. Preise : Pokale für die ersten drei Plätze - Urkunden für alle Crewmitglieder.

8. Haftung - Bilder - Daten:
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/ oder Teilnahme die WRS, die Regeln der
sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das
Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 und
der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr. Die Veranstalter , deren Organe und Gehilfen
schließen jegliche Haftung für Schäden welcher Art und Ursache auch immer zu Wasser und zu Land,
beispielsweise jene an Besatzung / Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden aus. Dieser
Haftungsausschluß gilt für Schadenseintritte vor, währen und nach der Veranstaltung, jedoch nicht
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf
seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen die für die Durchführung der Regatta oder
als Schiedsrichter oder dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind. Die
Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und
untypische Gefahren trifft den Teilnehmer. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände
oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird
ebenfalls ausgeschlossen.

9.Aufnahmen in Bild und Ton - Handhabung von Daten:
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und oder Teilnahme damit einverstanden,
dass von ihnen und ihren Booten oder Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und
diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer auch künftigen Bewerbung , sowie
zur Förderung der Zwecke der veranstalteten Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden
dürfen, gilt auch für alle Daten. Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen
zusätzlich auch von ihren gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter
schriftlich bevollmächtigte Person abzugeben.

10.Sonstiges:
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegeldes
oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen in Fällen von höherer Gewalt ( Wetter ) .