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Vorrangregeln / Wegerecht
- Der Überholende hat sich frei
zu halten
- Backbordschot vor
Steuerbordschot.
- Lee vor Luv
- Erlangt ein Boot Wegerecht
muss es dem anderen Boot angemessenen
Raum (und Zeit) zum Freihalten geben
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Überholen im Lee
Der Überholende darf beim Überholen bis 2 Rumpflängen nach Auflösung der Überlappung nicht höher als seinen richtigen Kurs (= Kurs der üblicher Weise zur nächsten Bahnmarke gesegelt wird) segeln
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Überholen im Lee (bis zum Start)
Der Überholende darf beim Überholen luven, da es bis zum Start noch keinen richtigen Kurs gibt
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Überholen im Luv
Der Überholte darf luven (bis in den Wind)
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Startboot
Das Startboot und seine Ankerleine gilt bis nach dem Startvorgang nicht als Hindernis
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An Bahnmarken
Das innenliegende Boot hat den notwendigen Raum zu bekommen, wenn eine Überlappung bei Eintritt in den (2) ab WR 2009-2012 = 3 Längen-Bereich rund um die Boje hergestellt wurde
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Bahnmarke berühren (360°)
Als Strafe dafür ist so bald wie möglich, deutlich von anderen Booten freigesegelt, unverzüglich eine vollständige 360° Drehung mit einer Wende und einer Halse vorgesehen
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Behinderung / Entlastung
Wurde ein anderes Boot behindert und hat dieses Boot rechtzeitig und wiederholt "Raum“ gefordert und hat das behinderte Boot "Protest“ gerufen so kann sich ein Boot entlasten, indem es sich so bald wie möglich nach dem Vorfall freisegelt und unverzüglich 2 vollständige 360°-Drehungen (720°) in der gleichen Richtung einschließlich zweier Wenden und zweier Halsen macht
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Schaden
Ein Wegerecht-Boot braucht solange nichts zu tun um eine Berührung zu vermeiden, bis klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält oder keinen Raum gibt.
Entsteht durch die Berührung jedoch ein Schaden kann eine Verhandlung bis zur Disqualifikation aller beteiligten Boote führen.
Der Begriff Schaden ist nicht näher definiert und kann daher bereits bei einer "Schramme“ angewandt werden.
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Raum Land (wegen einem ausgedehnten Hindernis)
Nachstehende Punkte gelten nur bei Wind von derselben Seite:
- Das innenliegende Boot hat bei Überlappung den notwendigen Raum in angemessener Zeit zu bekommen.
- Ist ein Innenlieger klar achteraus darf er sich nicht zwischen Hindernis und Außenlieger drängen.
- Der Überholer hat sich freizuhalten und darf nicht über seinen richtigen Kurs (= Kurs der üblicher Weise zur nächsten Bahnmarke gesegelt wird) luven.
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Kentern
Ein Schiff darf Hilfe von außen erhalten, wenn das Boot oder eine Person in
Gefahr ist.
Umgekehrt hat ein Boot oder ein Teilnehmer allen in Gefahr befindlichen Personen oder Schiffen jede mögliche Hilfe zu leisten.
(für Hilfeleistung in einer Wettfahrt kann in einer Verhandlung eine entsprechende Zeitgutschrift als Wiedergutmachung beantragt werden)
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Schiedsgericht
Eine Verhandlung kann einberufen werden bei grober Verletzung einer Regel, der guten Sitten oder des sportlichen Verhaltens oder wenn der Sport in Verruf gebracht wurde
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A-Schein
In Ausschreibungen für unsere Club-Wettfahrten wird kein A-Schein verlangt
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Nationalflagge
Eine Nationalflagge dürfen offiziell nur österreichische Seeschiffe (das sind vom Verkehrsministern mit einem 5 Jahre gültigen (amtlichen) "Seebrief" zugelassene seetaugliche Schiffe) auf Seeschifffahrtsstraßen, in Küstengewässern, auf See und im Ausland führen. Am Meer wird üblicher Weise während einer Wettfahrt keine Nationale gefahren.
Überhaupt nicht anzuwenden ist die Führung einer Nationalflagge auf dem "Meer der Wiener“ als Binnensee.
In diesem Zusammenhang ein paar Worte zum Aufgeben einer Wettfahrt: In den ISAF Wettfahrtregeln Segeln WR 2001 - 2004 ist eine Aufgabe generell nur nach Regelverstößen vorgesehen bzw. beschrieben.
Anscheinend gilt generell: Wer nicht zur rechten Zeit über die Ziellinie fährt wird mit DNF [Did not finish] gewertet.
(allerdings sind die allgemeinen Segelanweisungen des ÖSV für Yardstickregatten in der derzeit geltenden Fassung, Punkt 15. Aufgabe: "Boote, die eine Wettfahrt aufgeben, müssen dies unverzüglich dem Wettfahtausschuss bekannt geben und innerhalb der Protestfrist ein entsprechendes Formblatt ausfüllen. Ein Verstoß dagegen kann in einer Protestverhandlung bestraft werden" zu beachten)
Ich habe jedenfalls meine österreichische Flagge eingemottet, seit ich am Neusiedlersee einen Segler mit der K&K-Kriegsmarine gesehen habe und wundere mich nur über die Stoffverliebtheit mancher auf dem See! (siehe auch - aus gegebenem Anlass - die Artikel Quo Vadis und Flaggenführung- und Etikette auf Schiffen in der Ausgabe 15/Mai 2003 der Clubzeitung SEGELBOTE!).
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Yardstickregatten
Um bei Regatten die Teilnahme unterschiedlicher Bootsklassen zu ermöglichen, wird vom ÖSV jährlich für die am Neusiedler See üblichen Bootstypen eine Yardstickzahl vorgegeben.
Die Yardstickzeit wird aus "gesegelter Zeit in Sekunden x 100 gebrochen durch die Yardstickzahl" errechnet.
Da in dieser mathematischen Formel nur die gesegelte Zeit veränderlich ist, kommt es somit zu keinerlei Benachteiligung bei langen oder bei kurzen Wettfahrten!
Je niedriger die Yardstickzahl, desto schneller muss das Schiff segeln.
Beispiel: Boot 1 = YST 118, Boot 2 = YST 120, Boot 3 = YST 122
- nach 60 Minuten muß Boot 1 um 51 Sekunden schneller sein als Boot 2 und Boot 2 wiederum um 49 Sekunden schneller als Boot 3;
- das bedeutet, dass je Stunde ca. 0,5 Minuten je Yardstickpunkt zu ersegeln sind;
- bei 2 Stunden entspricht das einer Zeit von (2x0,5 Minuten=) ca. 1 Minute je Yardstickpunkt;
- das ergibt, dass ein Yardstickpunkt einen Vorteil von ca. 0,8 % bedeutet.
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Vorrangregeln / WegerechtImmer wieder erhalte ich Informationen über Regeldiskussionen, angebliche Vorrangverletzungen und, und, und ... Natürlich steht es jedem frei sich darüber zu ärgern! Aber vielleicht ist eine Empfehlung, wie ich es mache(n würde), in so einem Konfliktfall hilfreich (denn ich glaube, dass Keiner gerne streitet! Oder?):
Wenn ich Wegerecht habe (und ich mir sicher bin) dann rufe ich "RAUM". Es hängt von der Reaktion des "Gegners" ab, was ich danach tun muss. Hat er mir mein Wegerecht genommen, dann werde ich trotzdem ausweichen und (zurecht) eine Runde "G'spritze“ fordern. Die Reaktion des "Gegners" ist insofern wichtig, da er mir nur den notwendigen Platz (Raum) lassen muss und das kann ganz schön wenig sein. Wichtig ist, dass ich dem "Gegner" bewusst mache, dass er eine Regel verletzt und mich behindert hat (nur so können wir lernen und jeder von uns macht Fehler und wird weiter Fehler machen).
Und nur wenn wir diese Situationen ausdiskutieren werden wir voneinander lernen!
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Vorrangregeln / Wegerecht
Berühre ich zB. - weil ein Gegner mir den nötigen Raum nicht gelassen hat - eine Bahnmarke/Boje so muss ich mich nicht entlasten, da ja eine andere Ursache mich in diese Situation hineingedrängt hat.
Zumindest muss ich gegen diese Wegerechtsverletzung protestieren, damit umgekehrt meine Bahnmarken-/Bojenberührung zu keinem Protest führt (zur Erinnerung: Entlastung bei Bahnmarken-/Bojenberührung ist eine volle Drehung mit Halse und Wende = 360° Drehung).
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Ausbaumen
Bei unseren Wettfahrten ist das Ausbaumen der Genua erlaubt. Der Spibaum bzw. der "Ausbäumer" muss in einer dafür vorgesehenen Vorrichtung am Mast (zB. Spibeschlag) gefahren werden. Ein Halten des Spibaums/"Ausbäumers" ist notwendiger Weise nur während der Manöver zulässig. Generell ist auch ein Halten der Segel nicht zulässig.
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Diskussionen
Werde ich von einem Anderen auf einen Regelverstoß hingewiesen und bin ich anderer Meinung, so kann ich meinen "Gegner" nur auffordern, gegen diesen Verstoß zu protestieren. Bitte dabei nicht zuviel Emotionen! Nehmen wir die Chance war, um daraus zu lernen!
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