Änderungen und Ergänzungen sind am schwarzen Brett kundgemacht.
Es gelten die allgemeinen Segelanweisungen des ÖSV – Yardstickregatten – Ausgabe 2006; die nachstehenden ÖSV-Punkte wurden abgeändert und zwei SCR-Punkte hinzugefügt:
2. Signale an Land:
Bekanntmachungen des Wettfahrtausschusses werden durch Anschlag kundgemacht.
3. Signale am Wasser:
Flagge "V" am Startschiff: Ankündigungssignal.
Flagge "L" am Startschiff oder einem Schiff der Wettfahrtleitung: In Rufweite kommen/bleiben oder diesem Boot folgen.
Flagge AP mit zwei akustischen Signalen am Startschiff gesetzt: die Wettfahrt ist verschoben. Wird sie mit einem akustischen Signal eingeholt, erfolgen 1 Minute später die Ankündigungs- oder andere Signale.
4. Wettfahrtbahn:
Der zu segelnde Kurs wird bei der Steuermannbesprechung erklärt und spätestens mit dem Ankündigungssignal am Startschiff mittels roter (Bahnmarken bleiben backbord) bzw. grüner (Bahnmarken bleiben steuerbord) Flaggen signalisiert.
Tritt unmittelbar vor dem Start oder beim Start eine bedeutende Windänderung auf, kann die Wettfahrtleitung eine Vorlegeboje ausbringen.
5. Start- und Ziellinie:
Wird durch das Startschiff und eine Boje (Bahnmarke) festgelegt. Ab dem Vorbereitungssignal darf die Startlinie nicht mehr geändert werden.
7. und 9. Sturmwarnung/Eigenverantwortung:
Bei Sturmwarnung (oder Vorwarnstufe) ist den gesetzlichen Bestimmungen Folge zu leisten. Es liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Schiffsführers, bei Sturm oder Sturmgefahr Schwimmwesten anzulegen, die Wettfahrt zu beenden und Schutz zu suchen.
11. Zeitlimit:
Alle Boote, die innerhalb einer Stunde nach dem ersten Boot durchs Ziel gehen, werden gewertet. Die übrigen Boote sind als DNF einzustufen. Es liegt im Ermessen der Wettfahrtleitung, ob die Ziellinie über das Zeitlimit hinaus offen gehalten wird.
13. Proteste/Protestverhandlung:
Das Boot, das protestieren will, muss "Protest" rufen. Es muss das andere Boot und die Wettfahrtleitung spätestens beim Zieldurchgang von der Absicht, zu protestieren, informieren. Die Protestfrist beginnt mit dem Einlaufen des Zielschiffs und dauert 15 Minuten. Es ist das vom ÖSV aufgelegte Protestformular auszufüllen und gemeinsam mit dem Kontrahenten innerhalb der Frist bei der Wettfahrtleitung einzubringen. Die Wettfahrtleitung übernimmt die Funktion des Schiedsgerichts unter Beiziehung eines unbeteiligten Experten als Vorsitzenden und behandelt den Protest.
Segelführung:
Die Verwendung von Spinnakern, Blistern u. ä. ist verboten; die Verwendung eines am Vormast angeschlagenem Auslegerbaumes ist gestattet.
Ausrüstung:
Jeder Schiffsführer hat sein Schiff für einen sicheren Betrieb auszurüsten. Als Mindeststandard werden jedoch eine ausreichende Anzahl von Schwimmwesten, ein sicherer Anker samt entsprechender Leine und eine hinsichtlich Stärke und Länge geeignete Abschleppleine verlangt.